Geldspenden

Spenden können einmalig oder regelmäßig erfolgen. Sie werden zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben und gehen nicht dauerhaft in das Vermögen ein. Spenden sind für die Erfüllung unserer Stiftungszwecke äußerst wichtig, weil das Grundstockvermögen in der Anfangsphase noch nicht so viel Ertrag abwirft. Mit einer Anlassspende helfen Sie besonders wirksam: Bitten Sie z.B. bei Familienfeiern oder Jubiläen Ihre Gäste um Spenden für unsere Kinder- und Jugendstiftung. So bringen Sie der Stiftung Geld und Aufmerksamkeit!

Zustiftung

Eine Zustiftung erfolgt in den Kapitalstock der Stiftung. Das Vermögen wird sicher und Ertrag bringend angelegt und bleibt so dauerhaft erhalten. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden für die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung verwendet.

Für Zustiftungen ist eine Erklärung erforderlich, die wir Ihnen unter dem Menüpunkt “Downloads” zur Verfügung stellen.

Letztwillige Zuwendung

Wenn Sie die Kinder- und Jugendstiftung Dithmarschen in Ihrem Testament als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, so bleibt diese frei von Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz).

Ehrenamtliches Engagement (Zeitspende)

In der Kinder- und Jugendstiftung Dithmarschen gibt es viel zu tun. Wir suchen engagierte, kreative und zuverlässige Zeitspender. Menschen, die sich für unsere Ziele begeistern können, die verändern wollen und sich für unser Dithmarschen einsetzen möchten. Machen Sie mit!

Eigene Ideen

Sie haben eigene Vorschläge für Projekte die wir realisieren können? — Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schicken Sie uns Ihren Vorschlag für ein Projekt, welches durch die Stiftung gefördert werden soll. Hier finden Sie unser Kontaktformular.

Spenden Sie jetzt!

Kinder- und Jugendstiftung Dithmarschen
Spendenkonto:
VR Bank Westküste eG
IBAN: DE 30 2176 2550 0003 3733 71
BIC: GENO DE F1 HUM

Informationen

Alle Aktivitäten setzen einen Eigenbeitrag der Begünstigten voraus. Sobald genügend Stiftungsmittel vorhanden sind, kommen Projekte für andere Altersgruppen sowie individuelle Förderung in Einzelfällen hinzu.